Ihr Schornsteinfegermeister
Axel Scharr
Nach dem DVGW Arbeitsblatt G 600 “Technische Regel für Gasinstallationen“ (TRGI) ist
jeder Gebäudeeigentümer - Betreiber verpflichtet seine Hausgasleitungen einmal jährlich zu überprüfen.
Ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-
Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen
Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus
Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben.
Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.
Ihre Vorteile